24.05.2015

Die zehn Verbote für den Kampfkünstler



Die Niederschrift der “Zehn Verbote für den Kampfkünstler” (Xi wu shi jin 习武十禁) wird dem Shaolin-Mönch Jue Yuan 觉远 zugeschrieben, der gegen Ende der Südlichen Song-Dynastie (1126–1279) gelebt haben soll. In den chinesischen Quellen heißt es, Jue Yuan habe sich damals einen Namen als großer Meister der chinesischen Kampfkünste gemacht und im Shaolin-Kloster die Mönche in der Kampfkunst unterrichtet.

1. Verrat am Meister (yijin panshi 一禁叛师)

2. Abschweifendes Denken (erjin yisi 二禁异思)

3. Dummes Gerede (sanjin wangyan 三禁妄言)

4. Oberflächliche Künste (sijin fuyi 四禁浮艺)

5. Rauben und Stehlen (wujin daojie 五禁盗劫)

6. Den eignen Stil als den besten anpreisen (liujin kuangmen 六禁狂门)

7. Fehlende kindliche Pietät (qijin buxiao 七禁不孝)

8. Sich kaiserlichen Befehlen widersetzen (bajin kangzhao 八禁抗诏)

9. Schwache drangsalieren (jiujin qiruo 九禁欺弱)

10. Alkohol und Ausschweifungen (shijin jiuyin 十禁酒淫)

Seine Aufzeichnungen wurden zum ersten Mal im Jahr 1915 in dem Werk „Geheime Techniken der Shaolin Kampfkunst“ (Shaolinquan shu mijue 少林拳术秘诀) der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, dabei finden sich auch folgende Erläuterungen der “Zehn Verbote”.

aus Wen Wu, Zeitschrift für chinesische Kultur und Kampfkunst


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